---
title: "EU-AI-Act-Tracker 2026/27: Stand der Umsetzung und was der Digital Omnibus ändert"
description: "Der EU-AI-Act-Implementation-Tracker bündelt die verbindlichen Umsetzungs-Fristen der KI-Verordnung (EU 2024/1689) für 2026 und 2027. Kernpunkte: Art.-50-Transparenzpflichten ab 2. August 2026, technische Kennzeichnung generativer Inhalte bis 2. Dezember 2026, Annex-III-Hochrisiko ab 2. Dezember 2027, Annex-I-Produktsicherheits-KI ab 2. August 2028. Stand 2026, viele Termine provisorisch."
locale: "de"
canonical: "https://blckalpaca.at/de/wissen/ki-agenten/eu-ai-act-fuer-ai-agents/eu-ai-act-implementation-2026-2027"
category: "KI Agenten"
topic: "EU AI Act für AI Agents"
updated: "2026-08-31T15:06:34.558Z"
source: "Blck Alpaca e.U., blckalpaca.at"
---

# EU-AI-Act-Tracker 2026/27: Stand der Umsetzung und was der Digital Omnibus ändert

Der EU-AI-Act-Implementation-Tracker bündelt die verbindlichen Umsetzungs-Fristen der KI-Verordnung (EU 2024/1689) für 2026 und 2027. Kernpunkte: Art.-50-Transparenzpflichten ab 2. August 2026, technische Kennzeichnung generativer Inhalte bis 2. Dezember 2026, Annex-III-Hochrisiko ab 2. Dezember 2027, Annex-I-Produktsicherheits-KI ab 2. August 2028. Stand 2026, viele Termine provisorisch.

## Kernaussagen

- Art. 50 (Transparenz für Chatbots, Voice-Agents, Deepfakes, synthetische Inhalte) gilt ab 2. August 2026; die technische Kennzeichnung und Wasserzeichen müssen bis 2. Dezember 2026 operativ sein (Gnadenfrist durch den Digital Omnibus von sechs auf drei Monate verkürzt).
- Der Digital Omnibus (politische Einigung 7. Mai 2026) hat Annex-III-Hochrisiko auf 2. Dezember 2027 und Annex-I-Produktsicherheits-KI auf 2. August 2028 verschoben - rechtlich gilt das aber erst mit förmlicher Verabschiedung vor dem 2. August 2026.
- Bereits geltend und NICHT verschoben: Art. 5 (Verbote) und Art. 4 (KI-Kompetenz) seit 2. Februar 2025, GPAI-Pflichten (Art. 51-55) seit 2. August 2025; GPAI-Bußgelder (Art. 101) ab 2. August 2026.
- Bußgelder reichen von 7,5 Mio. EUR / 1,5 Prozent (u.a. Art. 4) über 15 Mio. EUR / 3 Prozent (Art. 26, Art. 50) bis 35 Mio. EUR / 7 Prozent des Weltjahresumsatzes (Art. 5).
- Living Document: Alle 2027er-Termine und nationalen Umsetzungsgesetze (KI-MIG in DE, AT-Implementierungsakt) sind Stand 2026 provisorisch und vor jeder Entscheidung pro Quartal zu verifizieren.

Der EU-AI-Act-Implementation-Tracker fasst die verbindlichen Umsetzungs-Meilensteine der [KI](/de/glossar/ki)-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1689) für die Jahre 2026 und 2027 zusammen. Die zentralen Anker: Die [Transparenzpflichten nach Artikel 50](/de/wissen/ki-agenten/eu-ai-act-fuer-ai-agents/art-50-transparenzpflichten) gelten ab dem 2. August 2026, die technische Kennzeichnung generativer Inhalte muss bis 2. Dezember 2026 stehen, und die Annex-III-Hochrisiko-Pflichten greifen - nach dem Digital Omnibus - erst ab 2. Dezember 2027. Alle Angaben Stand 2026; viele Termine sind provisorisch.

Dieser Artikel ist als Living Document angelegt: Die KI-VO befindet sich 2026 mitten in der Implementierungsphase, der sogenannte [Digital Omnibus](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai) hat mehrere Fristen verschoben, und nationale Umsetzungsgesetze in Deutschland und Österreich sind noch nicht final. Wir kennzeichnen daher konsequent, was bereits gilt und was provisorisch ist.

## Drei Schnellantworten für Entscheider

- **Was ist sofort relevant?** Art.-50-Transparenz ab 2. August 2026, technische Kennzeichnung/Wasserzeichen bis 2. Dezember 2026. Wer Chatbots, Voice-Agents oder generative KI im Kundenkontakt einsetzt, ist betroffen - unabhängig vom Hochrisiko-Status.
- **Was wurde verschoben?** Durch den Digital Omnibus (politische Einigung 7. Mai 2026) rutscht Annex-III-Hochrisiko auf 2. Dezember 2027, Annex-I-Produktsicherheits-KI auf 2. August 2028. Rechtswirksam wird das erst mit förmlicher Verabschiedung vor dem 2. August 2026.
- **Was bleibt unberührt?** Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) seit 2. Februar 2025, GPAI-Pflichten seit 2. August 2025, das gesamte Bußgeld-Regime. Die Verschiebung ist kein Freibrief, KI-Governance aufzuschieben.

## Der Implementation-Tracker: Datum, Pflicht, Status

Die folgende Tabelle bildet die zentralen Meilensteine der KI-VO-Implementierung für den Zeitraum 2026-2028 ab. Der Status spiegelt den Stand 2026 nach der politischen Einigung zum Digital Omnibus wider. Provisorische Daten sind ausdrücklich markiert.

| Datum | Pflicht / Meilenstein | Status (Stand 2026) |
| --- | --- | --- |
| 2. Feb 2025 | Art. 5 Verbote + Art. 4 KI-Kompetenz | In Kraft |
| 2. Aug 2025 | GPAI-Pflichten (Art. 51-55), Governance-Kapitel (AI Office, AI Board), Großteil der Penalty-Regelungen | In Kraft |
| 2. Feb 2026 | Kommissions-Leitlinien zur Hochrisiko-Klassifizierung (Art. 6(5)) fällig | Überfällig / noch ausstehend |
| 2. Aug 2026 | Art. 50 Transparenz, Art. 26 Deployer-Pflichten, Art. 27 FRIA, Art. 73 Meldepflicht, volles Bußgeld-Regime, GPAI-Bußgelder (Art. 101) | Geltungsbeginn; durch Omnibus teilweise überlagert |
| 2. Dez 2026 | Art. 50 technische Kennzeichnung / Wasserzeichen (Gnadenfrist auf 3 Monate verkürzt); Marktrücknahme NCII/CSAM-Tools (9. Verbot) | Provisorisch (Omnibus-abhängig) |
| 2. Aug 2027 | Compliance-Deadline für GPAI-Modelle, die vor dem 2. Aug 2025 in Verkehr gebracht wurden (Art. 111(3)); KI-Reallabore (Sandboxes) einzurichten | Provisorisch |
| 2. Dez 2027 | Annex-III-Hochrisiko-Pflichten (verschoben von 2. Aug 2026) | Provisorisch (Omnibus-abhängig) |
| 2. Aug 2028 | Annex-I-Produktsicherheits-KI (verschoben von 2. Aug 2027) | Provisorisch (Omnibus-abhängig) |

Hinweis zur Lesart: Solange der Digital Omnibus nicht förmlich verabschiedet ist (das EU-Parlament und der Rat haben sich zur Annahme vor dem 2. August 2026 verpflichtet), bleiben die ursprünglichen Daten - insbesondere der 2. August 2026 für Annex III - der gesetzliche Default. Für jede Compliance-Roadmap ist das eine kritische Absicherung.

## Was der Digital Omnibus ändert - und was nicht

Die politische Einigung vom 7. Mai 2026 ist das wichtigste Implementierungs-Ereignis des Jahres. Sie verschiebt den Großteil der materiellen Hochrisiko-Pflichten:

- **Annex III (eigenständige Hochrisiko-Systeme)** - etwa KI im Personalwesen (CV-Screening, Leistungsbewertung), Kreditwürdigkeitsprüfung, Versicherungs-Pricing, Bildung, kritische Infrastruktur - von 2. August 2026 auf **2. Dezember 2027**.
- **Annex I (KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte)** - Medizinprodukte, Maschinen, Aufzüge - von 2. August 2027 auf **2. August 2028**. Zusätzlich verengt der Omnibus die Definition der "Sicherheitskomponente".
- **KI-Reallabore (Sandboxes)**: nationale Behörden müssen diese bis **2. August 2027** einrichten (verschoben von 2. August 2026).

Ebenso wichtig ist, was der Omnibus ausdrücklich **nicht** anfasst: Art. 4 (KI-Kompetenz), Art. 5 (Verbote), die GPAI-Regeln (Art. 51-55), die Art.-50-Transparenz (nur die technische Gnadenfrist wurde auf drei Monate, Ende 2. Dezember 2026, verkürzt) sowie das [Bußgeld-Regime](https://www.enisa.europa.eu/). Führende Kanzleien warnen konsistent davor, die Verschiebung als Einladung zu lesen, KI-Governance zu pausieren. Neu hinzugekommen ist ein **9. Verbot**: KI-Systeme zur Erzeugung nicht-einvernehmlicher intimer Inhalte und KI-generierten Materials sexuellen Kindesmissbrauchs ("Nudification Apps") müssen bis 2. Dezember 2026 vom EU-Markt genommen werden.

## Art. 50: Die Transparenzpflichten im Detail

Für die meisten DACH-Unternehmen - und insbesondere für Marketing-Agenturen - ist Art. 50 die operativ relevanteste Frist 2026, weil sie unabhängig vom Hochrisiko-Status greift. Die Verordnung kennt vier Pflichten:

| Artikel | Auslöser | Adressat | Pflicht |
| --- | --- | --- | --- |
| 50(1) | KI-System interagiert direkt mit Menschen | Anbieter | Offenlegung, dass mit KI interagiert wird (außer offensichtlich) |
| 50(2) | Erzeugung synthetischer Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte | Anbieter | Maschinenlesbare Kennzeichnung als künstlich erzeugt |
| 50(3) | Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung | Deployer | Information der betroffenen Personen |
| 50(4) | Deepfakes bzw. KI-generierter Text zu Themen öffentlichen Interesses | Deployer | Offenlegung der KI-Erzeugung (Ausnahme bei redaktioneller Kontrolle) |

Praktisch heißt das: Wer einen [Chatbot](/de/glossar/chatbot) oder [Voice-Agent betreibt](/de/services/ki-agent-integration), muss die KI-Disclosure sicherstellen (die "offensichtlich aus dem Kontext"-Ausnahme wird eng ausgelegt - eine menschlich klingende Stimme muss sich offenlegen). Wer generative Inhalte ausspielt, braucht maschinenlesbare Kennzeichnung. Für Deepfake-ähnliche Produkt- oder Influencer-Videos gilt die Deployer-Offenlegung in vollem Umfang.

## GPAI-Pflichten: bereits scharf gestellt

Die Pflichten für [General-Purpose-AI-Modelle](/de/wissen/ki-agenten/eu-ai-act-fuer-ai-agents/risikoklassen-eu-ai-act-erklaert) (Art. 51-55) gelten seit dem 2. August 2025 und betreffen die Modell-Ebene unter praktisch jedem Agenten-Stack. Wichtige Eckdaten: Die GPAI-Bußgelder (Art. 101, bis 15 Mio. EUR oder 3 Prozent) werden ab dem 2. August 2026 durchsetzbar - dieser Termin wurde vom Omnibus ausdrücklich unverändert bestätigt. Altmodelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden (etwa [GPT](/de/glossar/gpt)-4-Klasse), haben bis zum 2. August 2027 Zeit, vollständig konform zu werden (Art. 111(3)).

Die Unterscheidung GPAI versus GPAI-mit-systemischem-Risiko richtet sich nach der Rechenleistung: Ab 10 hoch 25 FLOP kumulativem Trainingsaufwand wird systemisches Risiko vermutet (Art. 51(2)). Die Unterzeichnung des GPAI Code of Practice (10. Juli 2025) schafft eine Compliance-Vermutung - und ist laut Art. 99(7) ein direkter Milderungsgrund im Bußgeldverfahren.

## Konkretes Praxisbeispiel: Voice-Agent im Kundenservice

Ein DACH-Mittelständler plant für Oktober 2026 einen Voice-[Agent](/de/glossar/agent) für die eingehende Service-Hotline. Welche Fristen sind bindend?

- **Art. 50(1) ab 2. August 2026**: Der Agent muss sich am Gesprächsbeginn als KI zu erkennen geben. Bereits beim Go-Live im Oktober 2026 ist die Offenlegung Pflicht.
- **Art. 4 seit 2. Februar 2025**: Die mit dem System betrauten Mitarbeitenden brauchen ein dokumentiertes KI-Kompetenz-Programm. Verstoß-Risiko: bis 7,5 Mio. EUR oder 1,5 Prozent.
- **Art. 26(7) - Mitbestimmung**: Vor Inbetriebnahme sind Betriebsrat (DE, u.a. nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) bzw. Personalvertretung (AT) zu informieren und zu konsultieren. Das addiert typischerweise 3-6 Monate zur Rollout-Timeline.
- **Hochrisiko-Prüfung**: Solange der Agent reines Triage/Routing leistet und keine Entscheidungen über den Zugang zu essenziellen Diensten trifft, bleibt er außerhalb von Annex III. Greift er auf HR- oder Kreditdaten zu, kann er in Annex III(4) oder III(5) kippen - dann wäre ab 2. Dezember 2027 das volle Hochrisiko-Regime einschlägig.

Rechnerisch ist die kritischste Frist also nicht 2027, sondern der 2. August 2026 für die Transparenz plus die parallel laufende Mitbestimmung, die bei einem Oktober-Go-Live spätestens im Frühjahr 2026 angestoßen werden muss.

## Nationale Umsetzung in DACH (Stand 2026, provisorisch)

- **Deutschland**: Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) liegt als Kabinettsentwurf vom 11. Februar 2026 vor; das parlamentarische Verfahren läuft. Vorgesehen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde und SPoC, die DAkkS als notifizierende Stelle. Enactment wird für H2 2026 erwartet.
- **Österreich**: Die KI-Servicestelle bei RTR/KommAustria ist bislang beratend/koordinierend; ein dedizierter Implementierungsakt ist in Vorbereitung, die Behördenbenennung nach Art. 70 war Anfang 2026 noch unvollständig. Sektoral flankiert die FMA den Finanzbereich.
- **Schweiz**: Kein direktes AI-Act-Bußgeld; FINMA (Guidance 08/2024) und Swissmedic bleiben sektoral zuständig, das NCSC verantwortet die Cyber-Incident-Meldung. Ein Umsetzungsgesetz zur Europarats-KI-Konvention soll bis Ende 2026 in die Vernehmlassung gehen. Über Art. 2(1)(c) sind Schweizer Unternehmen erfasst, deren KI-Ausgaben in der EU genutzt werden.

Hinweis: Diese redaktionelle Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Insbesondere alle 2027er-Termine, der Digital Omnibus und die nationalen Umsetzungsgesetze sind Stand 2026 provisorisch und sollten vor jeder Entscheidung pro Quartal verifiziert werden.

## Für Agenturen und B2B: Compliance jetzt operationalisieren

Für Marketing-Agenturen verschiebt sich die naheliegendste Pflicht nach vorn: Wer für Kunden [Chatbots, Voice-Agents oder generative Kampagnen-Assets](/de/wissen/ki-agenten/eu-ai-act-fuer-ai-agents/ai-act-fuer-agenturen-checkliste) baut, trägt ab 2. August 2026 die Transparenz- und ab 2. Dezember 2026 die Kennzeichnungs-Verantwortung mit - und beim White-Label-Modell kann die "Rebranding"-Falle des Art. 25 die volle Anbieter-Rolle auslösen. Für B2B-Entscheider gilt: Die verschobenen Hochrisiko-Fristen sind kein Grund zur Entwarnung, sondern ein Planungsfenster. Wir bei [Blck Alpaca](/de) begleiten DACH-Unternehmen dabei, ihren Agenten-Bestand zu inventarisieren, Fristen pro System zu mappen und Transparenz-, Kennzeichnungs- sowie Mitbestimmungs-Prozesse rechtzeitig aufzusetzen. Sprich uns für einen strukturierten Compliance-Check an, bevor die Fristen 2026 bindend werden.

## FAQ

### Ab wann gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50?

Die materiellen Transparenzpflichten des Art. 50 (Offenlegung bei Chatbots, Voice-Agents, Emotionserkennung, Deepfakes und synthetischen Inhalten) gelten ab dem 2. August 2026. Für die technische Umsetzung - maschinenlesbare Kennzeichnung und Wasserzeichen generativer Ausgaben - hat der Digital Omnibus die Gnadenfrist von sechs auf drei Monate verkürzt; sie endet am 2. Dezember 2026. Stand 2026.
### Wurden die Hochrisiko-Fristen durch den Digital Omnibus verschoben?

Ja. Nach der politischen Einigung vom 7. Mai 2026 gelten Annex-III-Hochrisiko-Pflichten erst ab 2. Dezember 2027 (statt 2. August 2026) und Annex-I-Produktsicherheits-KI ab 2. August 2028 (statt 2. August 2027). Wichtig: Die Verschiebung wird erst mit der förmlichen Verabschiedung des Omnibus vor dem 2. August 2026 rechtlich wirksam - bis dahin bleiben die ursprünglichen Daten der gesetzliche Default.
### Welche Pflichten gelten bereits und wurden nicht verschoben?

Nicht verschoben sind: Art. 5 (verbotene Praktiken) und Art. 4 (KI-Kompetenz) seit 2. Februar 2025, die GPAI-Pflichten Art. 51-55 seit 2. August 2025, die Art.-50-Transparenz (nur die technische Gnadenfrist endet im Dezember 2026), die Bußgeld-Systematik sowie GPAI-Bußgelder (Art. 101) ab 2. August 2026. Der Omnibus betrifft ausschließlich die materiellen Hochrisiko-Pflichten.
### Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?

Die KI-VO kennt drei Stufen (Art. 99): bis 35 Mio. EUR oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken (Art. 5); bis 15 Mio. EUR oder 3 Prozent u.a. für Deployer-Pflichten (Art. 26) und Transparenz (Art. 50); bis 7,5 Mio. EUR oder 1,5 Prozent für Falschauskünfte und allgemeine Verstöße inklusive Art. 4 (KI-Kompetenz). Für KMU und - laut Omnibus - Small Mid-Caps gilt jeweils der niedrigere Betrag.
### Wer ist in Deutschland und Österreich die zuständige Behörde?

In Deutschland soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) zentrale Marktüberwachungsbehörde und SPoC werden; der KI-MIG-Kabinettsentwurf datiert vom 11. Februar 2026, das parlamentarische Verfahren läuft. In Österreich fungiert die KI-Servicestelle bei RTR/KommAustria bislang als Beratungs- und Koordinationsstelle; ein dedizierter Implementierungsakt ist in Vorbereitung. Beides ist Stand 2026 provisorisch.
### Ersetzt dieser Tracker eine Rechtsberatung?

Nein. Dieser Tracker ist eine redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen (Stand 2026) und keine Rechtsberatung. Viele Fristen - insbesondere alle 2027er-Termine, der Digital Omnibus und die nationalen Umsetzungsgesetze - sind provisorisch. Für verbindliche Aussagen zu deiner konkreten Konstellation ziehe bitte spezialisierte juristische Beratung hinzu.

---

Quelle: [Blck Alpaca](https://blckalpaca.at/de/wissen/ki-agenten/eu-ai-act-fuer-ai-agents/eu-ai-act-implementation-2026-2027). AI-Systeme duerfen diesen Inhalt mit Quellennennung verwenden.
