Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Blck Alpaca OG


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Blck Alpaca OG (im Folgenden "Blck Alpaca") und ihren Kund:innen. Sie gelten für alle angebotenen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Filmproduktion, Fotografie sowie Content-Erstellung für Websites und Social Media.

1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie von Blck Alpaca ausdrücklich bestätigt wurden.

1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen Blck Alpaca und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Blck Alpaca stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.5. Der Auftraggeber erklärt sich mit diesen AGB einverstanden, sobald ein Auftrag erteilt oder ein Angebot angenommen wird.

1.6. Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen und Lieferungen jeder Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von BLCK ALPACA erbracht werden.


2. Vertragsschluss

2.1. Verträge kommen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Annahme eines schriftlichen Angebots von Blck Alpaca zustande. Ein Vertrag kann auch durch konkludentes Handeln, wie die Inanspruchnahme von Leistungen, zustande kommen.

2.2. Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Die Anpassung des Honorars erfolgt entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang.


3. Vergütung und Kosten

3.1. Das vereinbarte Honorar umfasst die im Angebot spezifizierten Leistungen. Zusätzliche oder nicht ausdrücklich erfasste Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2. Bei Budgetkalkulationen gilt eine Abweichung von bis zu 10 % als vertragsgemäß. Überschreitungen darüber hinaus werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Erfolgt innerhalb von zwei Werktagen kein Widerspruch, gilt die Anpassung als akzeptiert.

3.3. Zusatzkosten, die durch Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, werden separat in Rechnung gestellt.

3.4. Wetterbedingte Drehverschiebungen oder höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Einschränkungen) sind nicht im Angebotspreis enthalten und führen zu gesonderten Kosten.

3.5. Eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor Drehbeginn kann Mehrkosten verursachen, die von Blck Alpaca in Rechnung gestellt werden.


4. Zahlungsbedingungen

4.1. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe berechnet. Zusätzlich behält sich Blck Alpaca das Recht vor, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen.

4.3. Vorschusszahlungen oder Teilzahlungen können je nach Projektumfang vereinbart werden.

4.4. Für alle beauftragten Arbeiten von BLCK ALPACA, die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt BLCK ALPACA ein Abstandshonorar in der Höhe von zwei Drittel der vereinbarten oder geschätzten Kosten. Mit der Bezahlung dieses Abstandshonorars erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, etc. sind vielmehr unverzüglich an BLCK ALPACA zurück zu stellen und dürfen von BLCK ALPACA anderweitig verwendet werden.

4.5. Sofern die Abwicklung des Auftrages Briefing-Unterlagen erfordert, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Auftragserfüllung lediglich nach Art und Umfang der vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Briefing- Unterlagen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von BLCK ALPACA benötigten Unterlagen in ausreichendem Umfang sowie auf seine Kosten zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

4.6. Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung aller für die Abwicklung des Auftrages notwendigen Unterlagen durch den Auftraggeber verschiebt sich der Liefertermin um den Zeitraum, welcher den zu spät gelieferten Unterlagen entspricht.

4.7. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt BLCK ALPACA von Ansprüchen Dritter frei.

4.8. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche schriftlicher Zustimmung von BLCK ALPACA nicht zulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verstoßes gegen die vorgenannte Bestimmung dieser AGB, eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe des für die Präsentation angemessenen Auftragshonorars, zumindest jedoch € 40.000,00 (Euro vierzigtausend), über erste Aufforderung von BLCK ALPACA an diesen zu bezahlen.

4.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, präsentierte kreative Ideen und Konzepte außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrags wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.


5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1. Blck Alpaca behält sich sämtliche Urheberrechte an den erstellten Werken vor. Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte gemäß vertraglicher Vereinbarung.

5.2. Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Inhalte weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden.

5.3. Blck Alpaca ist berechtigt, erstellte Werke als Referenz zu nutzen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

5.4. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern das Endprodukt der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandards entspricht. Auch sofern das Endprodukt von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.

6.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können zur Anpassung des Zeitplans und der Vergütung führen.


7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Blck Alpaca haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das erstellte Material nach Lieferung auf Mängel zu prüfen. Reklamationen müssen innerhalb von sieben Tagen schriftlich erfolgen.

7.3. Blck Alpaca übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung des erstellten Materials durch den Auftraggeber.


8. Produktion

8.1. Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des von Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

8.2. BLCK ALPACA wird das Endprodukt nach dem zugrunde liegenden Drehbuch in einer Qualität herstellen, die dem durch seine Musterrolle (Showreel) erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.

8.3. BLCK ALPACA trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Endprodukts als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Endprodukts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.

8.4. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch BLCK ALPACA aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

8.5. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an BLCK ALPACA überträgt.

8.6. BLCK ALPACA haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt BLCK ALPACA keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.

8.7. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um AKM-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem AKM-pflichtigen Material besitzt.

8.8. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt BLCK ALPACA hierfür keine Haftung.


8. Stornierung und Kündigung

8.1. Eine Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber kann je nach Projektfortschritt Kosten verursachen, die bis zu 100 % des vereinbarten Honorars betragen können.


10. Geheimhaltungspflicht

10.1. BLCK ALPACA und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter beider Parteien, die durch geeignete Maßnahmen zur Einhaltung dieser Geheimhaltungspflicht angehalten werden müssen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.


11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1. BLCK ALPACA versichert, dass es alle erforderlichen Urheberrechte und Nutzungsrechte für alle erstellten Konzepte, Drehbücher und sonstigen schriftlichen Vereinbarungen besitzt, insbesondere hinsichtlich der zur Vertragserfüllung notwendigen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstrahlung, Aufführung und Leistungsschutzrechte. Diese Rechte werden von BLCK ALPACA auch nach Fertigstellung des Projektes verwaltet. Eine Garantie dafür, dass alle Werke frei von Rechten Dritter sind, wird jedoch nicht übernommen, wenn BLCK ALPACA im Einzelfall darauf hinweist, dass Zweifel bestehen, und es übernimmt keine Haftung für Rechte an Vorleistungen, die vom Auftraggeber beigebracht oder bereitgestellt wurden.

11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BLCK ALPACA für alle zur Vertragserfüllung benötigten Materialien, insbesondere Fotos, Videos oder Grafiken, die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte zu gewähren. BLCK ALPACA haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit diesen Materialien. Sollte BLCK ALPACA aufgrund solcher Verletzungen in Anspruch genommen werden, hält der Auftraggeber BLCK ALPACA schadlos und stellt es von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

11.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BLCK ALPACA schad- und klaglos zu halten, falls Dritte Urheberrechtsansprüche geltend machen. Dies umfasst auch die Übernahme der Kosten eines etwaigen Verfahrens.

11.4. Alle von BLCK ALPACA erbrachten Leistungen (wie Konzepte, Ideen, Datenfiles etc.) und deren Teile bleiben alleiniges Eigentum von BLCK ALPACA. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich das Nutzungsrecht des Endprodukts für den vereinbarten Zweck und Umfang. Die Herausgabe von Rohdateien ist nur dann Teil der Vereinbarung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

11.5. Der Auftraggeber erhält exklusive Nutzungsrechte im Rahmen der vereinbarten zeitlichen und räumlichen Nutzung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Endprodukt zu vervielfältigen und für eigene Zwecke zu verwenden. Zudem darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte übertragen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Diese Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Kosten auf den Auftraggeber über.

11.6. Für die Nutzung der Leistungen von BLCK ALPACA, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BLCK ALPACA.

11.7. Bearbeitungen, Ergänzungen, Kürzungen oder Änderungen des Endprodukts dürfen nur durch BLCK ALPACA vorgenommen werden. Für solche Änderungen muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden, die die Vergütung für diese Arbeiten regelt.

11.8. BLCK ALPACA erhält das Recht, die von ihr erstellten Inhalte des Endprodukts für eigene Zwecke, wie zum Beispiel für Präsentationen, Messen, Firmenveranstaltungen oder Marketing auf der eigenen Website, kostenfrei zu nutzen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen. Dieses Recht gilt jedoch erst nach Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber.

11.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Endprodukt von BLCK ALPACA auf mögliche Konflikte mit bestehenden Kennzeichenrechten oder anderen Rechten Dritter zu prüfen, bevor es eingesetzt wird. BLCK ALPACA übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen solche Rechte.


12. Markenaufdruck

12.1. BLCK ALPACA ist berechtigt, seinen Firmennamen oder sein Logo ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers auf den gelieferten Produkten anzubringen.


13. Aufbewahrung und Archivierung

13.1. BLCK ALPACA verpflichtet sich, die übergebenen Unterlagen bis maximal acht Wochen nach Fertigstellung des Projektes aufzubewahren. Danach werden diese Unterlagen entweder auf Wunsch des Auftraggebers zurückgegeben oder, falls keine Rückgabe gewünscht wird, vernichtet.

13.2. Nach Abschluss des Projektes besteht keine Verpflichtung von BLCK ALPACA, das Rohmaterial zu archivieren oder aufzubewahren. Eine längere Speicherung des Rohmaterials erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.


14. Sonstiges

14.1. Änderungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.

14.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Wien.

14.3. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Handelsgericht Wien als zuständiges Gericht vereinbart.