Zum Inhalt springen
Pillar 15

DORA für KI im Finanzsektor

Wie die DORA-Verordnung den Einsatz von AI Agents bei Finanzunternehmen reguliert: IKT-Risiko, Resilienz und Drittanbieter.

Für: Finanzunternehmen, Risikomanager, Compliance-Verantwortliche

Definition

DORA (Digital Operational Resilience Act, VO (EU) 2022/2554) ist die seit 17. Januar 2025 anwendbare EU-Verordnung, die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor regelt und einen einheitlichen Rahmen für IKT-Risikomanagement, Resilienztests, Vorfallsmeldung und IKT-Drittparteienrisiko schafft. Für KI im Finanzsektor ist DORA zentral, weil KI-Systeme nach der BaFin-Orientierungshilfe vom 18. Dezember 2025 als Unterfall der „Netzwerk- und Informationssysteme" gemäß Art. 3 Nr. 2 DORA gelten und damit den vollständigen DORA-Pflichtenkanon in die KI-Governance hineinziehen. Dieser Beitrag ist informational und stellt keine Rechtsberatung dar.

Auf einen Blick

  • DORA (VO (EU) 2022/2554) ist seit 17. Januar 2025 anwendbar und adressiert digitale operationale Resilienz von Banken, Versicherern und weiteren Finanzunternehmen in der EU.
  • Die BaFin-Orientierungshilfe vom 18. Dezember 2025 verankert KI-Systeme als „Netzwerk- und Informationssysteme" nach Art. 3 Nr. 2 DORA und zieht damit Art. 5-15 (IKT-Risikomanagement), Art. 24-27 (Resilienztests inkl. TLPT) und Art. 28-30 (IKT-Drittparteienrisiko) in die KI-Governance hinein.
  • Die ESAs haben am 18. November 2025 erstmals 19 kritische IKT-Drittdienstleister (CTPPs) designiert, darunter AWS, Microsoft Azure, Google Cloud, Oracle, IBM, SAP, Deutsche Telekom, Equinix und Swift; sie unterliegen ab 2026 direkter EU-Aufsicht.
  • Für AI-Agent-Workloads auf Hyperscalern entsteht damit ein Konzentrationsrisiko: jährlich getestete Exit-Pläne und faktisch erzwungene Multi-Cloud-Strategien werden zur Pflicht (DORA Art. 28-30).
  • In den ersten drei Quartalen 2025 wurden der BaFin 525 schwerwiegende IKT-Vorfälle gemeldet, rund 70% davon von Kreditinstituten, ein Indikator für die Relevanz der DORA-Vorfallsmeldepflichten.
  • Eine FINMA-Umfrage vom April 2025 unter rund 400 Instituten ergab: etwa 50% der Schweizer Banken/Versicherer setzen bereits KI ein oder entwickeln Anwendungen, 91% der KI-nutzenden Institute setzen generative KI ein.
  • DORA Art. 30 schreibt einen Vertragsklauselkanon vor (Audit-Rechte, Exit-Klauseln, Sub-Processor-Kontrollen, SLAs mit Datenresidenz-, Latenz- und Kapazitätszusagen), der bei AI-Startups häufig zum Procurement-Blocker wird.
  • Die DACH-Aufsichten laufen auseinander: BaFin orientiert sich eng am DORA-Lifecycle, die FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 fokussiert auf Governance-Prinzipien, und die österreichische FMA hat (Stand Mai 2026) noch keine formelle sektorale AI-Leitlinie veröffentlicht.

Was ist DORA, und warum betrifft sie KI im Finanzsektor?

Der Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, formell die Verordnung (EU) 2022/2554, ist seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar anwendbar und schafft erstmals einen EU-weit einheitlichen Rahmen für die digitale operationale Resilienz des Finanzsektors. Adressaten sind primär CRR-Institute (Banken) und Solvency-II-Versicherer, daneben zahlreiche weitere Finanzunternehmen. DORA bündelt vier Säulen, die zuvor über verschiedene Aufsichtsanforderungen verstreut waren: IKT-Risikomanagement (Art. 5-15), Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle, Testen der digitalen operationalen Resilienz inklusive Threat-Led Penetration Testing (TLPT, Art. 24-27) sowie das Management des IKT-Drittparteienrisikos (Art. 28-30).

Der entscheidende Hebel für KI: Die BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI in Finanzunternehmen vom 18. Dezember 2025 verankert KI-Systeme ausdrücklich als Unterfall der „Netzwerk- und Informationssysteme" gemäß Art. 3 Nr. 2 DORA. Damit gilt der vollständige DORA-Pflichtenkanon auch für KI- und AI-Agent-Workloads, von der Datenbeschaffung über Modellentwicklung und Deployment bis zum laufenden Betrieb mit Drift-Monitoring und der Stilllegung. Wer einen AI-Agenten in einer Bank oder Versicherung produktiv setzt, baut also nicht nur ein KI-System, sondern ein reguliertes IKT-System mit allen Resilienz-, Test- und Drittparteien-Pflichten.

Die vier DORA-Säulen im Kontext von AI-Agents

IKT-Risikomanagement (Art. 5-15). KI-Systeme müssen in das institutsweite IKT-Risikomanagement integriert werden. Die BaFin-Orientierungshilfe macht den Lebenszyklus-Ansatz zum verbindlichen Standard: Datenbeschaffung → Modellentwicklung → Deployment → laufender Betrieb mit Drift-Monitoring → Stilllegung. Explizit gefordert werden Adversarial Training und die Überwachung von Modelldrift. Die Orientierungshilfe ist formal unverbindlich, kehrt in der Aufsichtspraxis jedoch materiell die Beweislast um: Wer ihr nicht folgt, muss bei BaFin-Prüfungen die Gleichwertigkeit alternativer Maßnahmen dokumentieren.

Resilienztests (Art. 24-27). AI-gestützte Systeme fallen unter die Pflicht zum regelmäßigen Testen der digitalen operationalen Resilienz, bis hin zu Threat-Led Penetration Testing (TLPT) für bedeutende Institute. Für stochastische, LLM-basierte Agenten ist das methodisch anspruchsvoll, weil klassische Testverfahren auf deterministische Systeme zugeschnitten sind.

Vorfallsmeldung. Vendor-spezifische KI-Risiken, halluzinierte regulatorische Zitate, halluzinierte Kundenportfoliodaten, Modelldrift in produktiven Scoring-Systemen, gelten im BFSI-Kontext als materielle Operational Risks und sind als IKT-Vorfälle meldepflichtig. Die Größenordnung ist erheblich: In den ersten drei Quartalen 2025 wurden der BaFin 525 schwerwiegende IKT-Vorfälle gemeldet, rund 70% davon von Kreditinstituten.

IKT-Drittparteienrisiko (Art. 28-30). Dies ist für KI der schärfste Hebel, und Gegenstand des nächsten Abschnitts.

IKT-Drittparteienrisiko und die CTPP-Designation

KI im Finanzsektor läuft heute fast immer auf externer Infrastruktur: Hyperscaler-Clouds, externe Modell- und LLM-Anbieter oder Verbund-Rechenzentren. Genau hier setzt DORA Art. 28-30 an. Am 18. November 2025 haben die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) erstmals 19 kritische IKT-Drittdienstleister (Critical ICT Third-Party Providers, CTPPs) designiert, darunter AWS, Microsoft Azure, Google Cloud, Oracle, IBM, SAP, Deutsche Telekom, Equinix und Swift. Diese 19 Anbieter unterliegen ab 2026 direkter EU-Aufsicht; das DORA Joint Oversight Forum wird im Verlauf 2026 erste umfassende Prüfungen durchführen und voraussichtlich bindende Empfehlungen aussprechen.

Für Banken und Versicherer auf der Deployer-Seite hat das konkrete Folgen:

  • Exit-Pläne sind jährlich zu testen, nicht nur zu dokumentieren.
  • Multi-Cloud-Strategien werden faktisch erzwungen, um Konzentrationsrisiken zu begrenzen.
  • AI-Agent-Workloads auf Hyperscalern bleiben unter zusätzlicher aufsichtlicher Beobachtung.

Das Konzentrationsrisiko ist im DACH-Raum besonders sichtbar: Nahezu jede Bank ist für AI-Workloads entweder auf einen der designierten Hyperscaler oder auf Verbundlösungen angewiesen. In Deutschland betreiben die Finanz Informatik (FI) für die Sparkassen und die Atruvia AG für die Volks- und Raiffeisenbanken bewusst on-premise und souveräne KI-Stacks (u. a. Open-Source-Modelle wie Mixtral/Llama in eigenen Rechenzentren). Der S-KIPilot der FI wurde 2025 in Version 6 auf rund 60.000 Sparkassen-Arbeitsplätze ausgerollt. Diese Verbund-Strukturen werden durch die DORA-CTPP-Logik strukturell gestärkt, solange Designation und BaFin-Orientierungshilfe in ihrer aktuellen Schärfe Bestand haben.

DORA Art. 30: Der Vertragsklauselkanon als Procurement-Filter

DORA Art. 30 schreibt verbindliche Vertragsinhalte für IKT-Drittparteien vor, und macht damit die Vendor-Auswahl für KI zum harten Compliance-Tor. Verpflichtend sind unter anderem Audit-Rechte, Exit-Klauseln, Sub-Processor-Kontrollen sowie Service-Level-Vereinbarungen mit Datenresidenz-, Latenz- und Rechenkapazitätszusagen. Bei etablierten Hyperscalern gehören diese Klauseln heute zum Standardtext; bei jungen AI-Startups sind sie ein häufiger Procurement-Blocker.

DORA Art. 30 steht dabei nicht allein, sondern in einem Bündel von Procurement-Werkzeugen, die in DACH zum De-facto-Benchmark geworden sind:

Werkzeug

Herkunft / Stand

Funktion im KI-Procurement

DORA Art. 30 Vertragsklauselkanon

VO (EU) 2022/2554, anwendbar seit 17.01.2025

Verpflichtende Audit-Rechte, Exit-Klauseln, Sub-Processor-Kontrollen, SLAs

BSI Test Criteria Catalogue Finance

BSI, Juni 2025; 6 Säulen, ~100 Kriterien

De-facto-Procurement-Benchmark; von der EBA im Okt. 2025 übernommen

BSI AIC4

etabliert, freiwillig

Implizite Mindesterwartung an externe AI-/LLM-Cloud-Anbieter

EBA AI Risk Management Guidelines

angekündigt, finale Veröffentlichung im Laufe von 2026

Aufbauend auf den sechs BSI-Säulen

Der BSI Test Criteria Catalogue for AI Systems in Finance (veröffentlicht Juni 2025) umfasst sechs Säulen, Performance, Robustheit, Fairness, Erklärbarkeit, Compliance und Verbraucherschutz, mit rund 100 Einzelkriterien. Die EBA hat diese sechs Säulen im Oktober 2025 als Basis für ihre kommenden AI Risk Management Guidelines übernommen, was den Katalog faktisch zum Procurement-Standard für DACH-Banken und -Versicherer macht. In der Praxis erreichen AI-Vendoren ohne BSI AIC4, ISO 42001, SOC 2 oder ISO 27001 typischerweise nicht die finale Auswahlrunde in DACH-BFSI-RFPs.

DORA-Pflichten für AI-Agents in Banken und Versicherungen

Sechs Risikobereiche sind für AI-Agents im Finanzsektor sektorspezifisch und über DORA hinaus zu beachten, sie tauchen in horizontaler KI-Compliance nur am Rand auf:

  1. Modellrisikomanagement. MaRisk AT 4.3.5 ist seit den Novellen 2023/2024 explizit auch auf KI-/ML-Modelle anwendbar und verlangt Lebenszyklus-Dokumentation, unabhängige Validierung, Backtesting und periodische Überprüfung. Die BaFin-Orientierungshilfe fordert zusätzlich Adversarial-Training-Dokumentation und Modelldrift-Monitoring.
  2. Erklärbarkeit bei Kreditentscheidungen. § 504a BGB, Art. 22 DSGVO und die künftige Hochrisiko-Klassifizierung nach AI Act Annex III erzwingen, dass eine zuständige Person die treibenden Faktoren benennen kann. End-to-End-LLM-Kreditscoring ist damit praktisch ausgeschlossen; KI bleibt in Triage- und Erklärungsrollen.
  3. Audit-Trail-Vollständigkeit. Für aufsichtsrechtliche Sonderprüfungen (BaFin-Sonderprüfung, FINMA-Vor-Ort-Kontrolle, OeNB-Prüfung) muss jede Inference revisionssicher protokolliert sein, inklusive Prompt, Kontext, Retrieval-Quellen, Modellversion und Output.
  4. Latenzanforderungen. Trading-Compliance erfordert <10 ms, Fraud-Detection <1 s. LLM-Agenten im Hot Path sind selten machbar.
  5. Datenresidenz. In DE und AT betonen Aufsichten zunehmend EU- bzw. nationale Residenz für KI-Trainings- und Inferenzdaten; in der Schweiz verlangt das Bankgeheimnis (Art. 47 BankG) praktisch CH-Datenhaltung für Kundendaten.
  6. Konzentrationsrisiko durch die CTPP-Designation (siehe oben).

In der Folge sind 2026 vollautonome Kreditentscheidungen und vollautonome Multi-Agent-Trading-Workflows nicht im Produktivbetrieb. Standard sind dagegen Customer-Service-Agenten Tier 1, Fraud-Detection, AML/KYC-Triage und regulatorisches Reporting, durchweg mit Human-in-the-Loop, wo Entscheidungen rechtliche Wirkung entfalten.

DACH-Bezug: Drei Tracks statt einer Linie

DORA prägt Deutschland und Österreich als EU-Acquis direkt; die Schweiz übernimmt sektoral autonom. Das führt zu einer Drei-Track-Compliance, die DACH-übergreifend tätige Institute beachten müssen:

Land

Maßgebliche Quelle (Stand Mai 2026)

Charakter

Deutschland

BaFin-Orientierungshilfe vom 18.12.2025

Eng am DORA-Lifecycle orientiert; verankert KI als IKT-System nach Art. 3 Nr. 2 DORA

Schweiz

FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 vom 18.12.2024

Governance-Prinzipien und vier Risikoklassen; technologie- und prinzipienbasiert, keine flächendeckende AI-Sondergesetzgebung

Österreich

keine formelle sektorale AI-Leitlinie

FMA/OeNB haben in den Aufsichtsschwerpunkten 2026 angekündigt, ihren Ansatz „zu entwickeln und zu kommunizieren"; Institute lehnen sich faktisch an BaFin/EBA an

Eine FINMA-Umfrage vom April 2025 unter rund 400 Instituten zeigt das Adoptionsniveau: etwa 50% der Schweizer Banken und Versicherer setzen bereits KI ein oder entwickeln Anwendungen, weitere 25% planen den Einsatz binnen drei Jahren; im Schnitt sind rund 5 Anwendungen produktiv und rund 9 in Entwicklung. 91% der KI-nutzenden Institute setzen generative KI ein. Die FINMA-Aufsichtsmitteilung präzedierte die BaFin-Orientierungshilfe um genau zwölf Monate, ist mit ihr aber nicht voll deckungsgleich, die FINMA verlangt etwa zentrale KI-Inventare mit Risikoklassifizierung und Fallback-Lösungen.

Die österreichische Regulierungslücke ist ambivalent: Sie schafft Spielraum, erhöht aber die Unsicherheit bei Vor-Ort-Kontrollen, weil Erwartungen nicht ex ante kodifiziert sind. Eine zentrale KI-Servicestelle wurde 2024 bei der RTR-GmbH eingerichtet, zur Beratung, nicht zur sektoralen Aufsicht.

Ausblick und Praxis-Hinweis

Die regulatorischen Goalposts bewegen sich: Zu beobachten bleiben weitere Versionen der BaFin-Orientierungshilfe und ihre Auslegung in Sonderprüfungen, mögliche Konkretisierungen der FINMA über AM 08/2024 hinaus, eine erwartete formelle AI-Leitlinie der FMA Österreich sowie die finale Veröffentlichung der EBA AI Risk Management Guidelines im Laufe von 2026 (auf Basis der sechs BSI-Säulen). Offen ist auch, ob die ab 2026 erwarteten ersten CTPP-Empfehlungen DACH-Institute tatsächlich zu echtem Multi-Cloud bewegen oder ob es bei symbolischen Exit-Plänen bleibt.

Für die Praxis gilt: Wer 2026 KI im Finanzsektor produktiv setzt, sollte die BaFin-Orientierungshilfe als interne Norm behandeln (auch dort, wo die FMA noch keine eigene Leitlinie hat), den DORA-Vorfallsmeldekanal und TLPT operationalisieren, den BSI Test Criteria Catalogue Finance als Vendor-Filter nutzen und KI von Beginn an als IKT-System mit vollem Lebenszyklus-Management denken. Der Compliance-Anteil macht in regulierten DACH-Branchen erfahrungsgemäß 30-50% des Implementierungsaufwands aus, das ist Risiko und Wettbewerbsvorteil zugleich.

Informational, keine Rechtsberatung. Stand der zugrunde liegenden Quellen: Mai 2026; provisorische Fristen und angekündigte Leitlinien sind als beweglich zu betrachten.

Alle Artikel in diesem Topic

4 Artikel
7.40

DORA IKT-Drittparteienrisiko: Wann KI-Anbieter als kritische IKT-Dienstleister gelten

Das DORA IKT-Drittparteienrisiko bezeichnet die Pflicht von Finanzunternehmen, Risiken aus ausgelagerten IKT-Diensten zu steuern. Nach der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA, anwendbar seit 17. Januar 2025) können KI- und LLM-Anbieter als IKT-Drittdienstleister erfasst sein und unterliegen dann dem Pflichtenkanon der Artikel 28 bis 30.

Fortgeschritten·7 min
7.41

DORA-Pflichten für KI-Anbieter, die Finanzunternehmen beliefern

DORA-Pflichten für KI-Anbieter sind die regulatorischen Anforderungen aus der EU-Verordnung 2022/2554, die über Finanzunternehmen vertraglich auf KI-Lieferanten durchschlagen. Wer Banken, Versicherer oder Zahlungsdienstleister mit KI-Systemen beliefert, gilt als IKT-Drittdienstleister und muss Audit-Rechte, Incident-Reporting-Beiträge, Exit-Klauseln und Sub-Outsourcing-Kontrollen erfüllen.

Fortgeschritten·7 min
7.42

DORA-konforme Verträge mit IT-Dienstleistern (Art. 28 ff.)

DORA-Vertragsgestaltung bezeichnet die Pflicht von Finanzunternehmen, Verträge mit IT- und KI-Dienstleistern nach Art. 28 ff. der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) mit verbindlichen Klauseln auszustatten: Leistungsbeschreibung, Datenstandorte, Audit-Rechte, Exit/Kündigung, Sub-Outsourcing-Zustimmung, Vorfallsmeldung und Service-Level. DORA ist seit 17. Januar 2025 anwendbar.

Fortgeschritten·7 min
7.43

DORA-Resilienztests: TLPT (Threat-Led Penetration Testing) für KI-Systeme im Finanzsektor

DORA TLPT (Threat-Led Penetration Testing) ist ein bedrohungsgeführter, an TIBER-EU angelehnter Resilienztest, den DORA in Art. 24-27 für von der Aufsicht bestimmte bedeutende Finanzunternehmen vorschreibt, mindestens alle drei Jahre. Realistische Angreiferszenarien werden gegen Produktivsysteme gefahren; KI-Systeme zählen dabei als Teil der Netzwerk- und Informationssysteme.

Experte·7 min