EU-AI-Act-Tracker 2026/27: Stand der Umsetzung und was der Digital Omnibus ändert
Der EU-AI-Act-Implementation-Tracker bündelt die verbindlichen Umsetzungs-Fristen der KI-Verordnung (EU 2024/1689) für 2026 und 2027. Kernpunkte: Art.-50-Transparenzpflichten seit 2. August 2026, maschinenlesbare Kennzeichnung für generative Bestandssysteme bis 2. Dezember 2026, Annex-III-Hochrisiko ab 2. Dezember 2027, Annex-I-Produktsicherheits-KI ab 2. August 2028. Stand Oktober 2026: Der Digital Omnibus ist seit 27. Juli 2026 in Kraft, die neuen Termine sind verbindlich.
Auf einen Blick
- Art. 50 (Transparenz für Chatbots, Voice-Agents, Deepfakes, synthetische Inhalte) gilt seit 2. August 2026. Generative Systeme, die vor diesem Datum auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50(2) bis 2. Dezember 2026 nachrüsten; neue Systeme kennzeichnen ab Markteintritt.
- Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) ist seit 27. Juli 2026 in Kraft. Er verschiebt Annex-III-Hochrisiko verbindlich auf 2. Dezember 2027 und Annex-I-Produktsicherheits-KI auf 2. August 2028.
- Bereits geltend und NICHT verschoben: Art. 5 (Verbote) und Art. 4 (KI-Kompetenz, vom Omnibus abgeschwächt) seit 2. Februar 2025, GPAI-Pflichten (Art. 51-55) seit 2. August 2025; GPAI-Bußgelder (Art. 101) seit 2. August 2026.
- Bußgelder reichen von 7,5 Mio. EUR / 1 Prozent (Falschauskünfte an Behörden) über 15 Mio. EUR / 3 Prozent (u.a. Art. 26, Art. 50) bis 35 Mio. EUR / 7 Prozent des Weltjahresumsatzes (Art. 5). Für Art. 4 sieht Art. 99 keine eigene Stufe vor.
- Living Document, Stand Oktober 2026: Die Termine stehen seit dem Omnibus fest, das deutsche KI-MIG gilt seit 29. Juli 2026. Offen sind die finalen Hochrisiko-Leitlinien der Kommission und das österreichische Umsetzungsgesetz; beides vor jeder Entscheidung pro Quartal prüfen.
Der EU-AI-Act-Implementation-Tracker fasst die verbindlichen Umsetzungs-Meilensteine der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) für die Jahre 2026 und 2027 zusammen. Die zentralen Anker: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Generative Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung bis 2. Dezember 2026 nachrüsten. Die Annex-III-Hochrisiko-Pflichten greifen nach dem Digital Omnibus erst ab 2. Dezember 2027. Alle Angaben Stand Oktober 2026.
Dieser Artikel ist als Living Document angelegt. Die KI-VO steckt mitten in der Implementierungsphase. Der sogenannte Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, ist seit 27. Juli 2026 in Kraft und hat mehrere Fristen verbindlich verschoben. Deutschland hat sein Durchführungsgesetz seit Ende Juli 2026, Österreich hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Entwurf vorgelegt. Wir kennzeichnen deshalb, was bereits gilt und was noch offen ist.
Drei Schnellantworten für Entscheider
- Was ist sofort relevant? Die Art.-50-Transparenz gilt seit 2. August 2026. Generative Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung bis 2. Dezember 2026 nachrüsten. Wer Chatbots, Voice-Agents oder generative KI im Kundenkontakt einsetzt, ist betroffen, unabhängig vom Hochrisiko-Status.
- Was wurde verschoben? Durch den Digital Omnibus, seit 27. Juli 2026 in Kraft, rutscht Annex-III-Hochrisiko auf 2. Dezember 2027 und Annex-I-Produktsicherheits-KI auf 2. August 2028. Die neuen Termine sind verbindlich.
- Was wurde nicht verschoben? Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) seit 2. Februar 2025, GPAI-Pflichten seit 2. August 2025, das Bußgeld-Regime. Art. 4 hat der Omnibus allerdings inhaltlich abgeschwächt. Die Verschiebung ist kein Freibrief, KI-Governance aufzuschieben.
Der Implementation-Tracker: Datum, Pflicht, Status
Die folgende Tabelle bildet die zentralen Meilensteine der KI-VO-Implementierung für den Zeitraum 2026-2028 ab. Der Status spiegelt den Stand Oktober 2026 wider, also nach dem Inkrafttreten des Digital Omnibus am 27. Juli 2026.
Datum | Pflicht / Meilenstein | Status (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|
2.2.2025 | Art. 5 Verbote + Art. 4 KI-Kompetenz | In Kraft; Art. 4 seit 27.7.2026 in der abgeschwächten Omnibus-Fassung |
2.8.2025 | GPAI-Pflichten (Art. 51-55), Governance-Kapitel (AI Office, AI Board), Großteil der Sanktionsvorschriften | In Kraft |
2.2.2026 | Kommissions-Leitlinien zur Hochrisiko-Klassifizierung (Art. 6(5)) fällig | Verspätet: Entwurf seit 19. Mai 2026, finale Fassung ausstehend |
27.7.2026 | Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) tritt in Kraft | |
2.8.2026 | Art. 50 Transparenz, Beginn der Durchsetzung durch die Behörden, GPAI-Bußgelder (Art. 101) | |
2.12.2026 | Art. 50(2) maschinenlesbare Kennzeichnung für generative Systeme, die vor dem 2.8.2026 in Verkehr gebracht wurden; neue Verbote für NCII- und CSAM-Tools | Beschlossen |
2.8.2027 | Frist für GPAI-Modelle, die vor dem 2.8.2025 in Verkehr gebracht wurden (Art. 111(3)); KI-Reallabore (Sandboxes) einzurichten | Beschlossen |
2.12.2027 | Annex-III-Hochrisiko-Pflichten inkl. Art. 26 (Betreiberpflichten), Art. 27 (Grundrechte-Folgenabschätzung) und Meldepflicht nach Art. 73 für diese Systeme, verschoben von 2.8.2026 | |
2.8.2028 | Annex-I-Produktsicherheits-KI (verschoben von 2.8.2027) | Beschlossen |
Was der Digital Omnibus ändert und was nicht
Der Digital Omnibus ist das wichtigste Implementierungs-Ereignis des Jahres. Auf die politische Einigung vom 7. Mai 2026 folgte die förmliche Annahme, seit 27. Juli 2026 ist er in Kraft. Er verschiebt den Großteil der materiellen Hochrisiko-Pflichten:
- Annex III (eigenständige Hochrisiko-Systeme), etwa KI im Personalwesen (CV-Screening, Leistungsbewertung), Kreditwürdigkeitsprüfung, Preisgestaltung bei Versicherungen, Bildung, kritische Infrastruktur: von 2. August 2026 auf 2. Dezember 2027.
- Annex I (KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte), etwa Medizinprodukte, Maschinen, Aufzüge: von 2. August 2027 auf 2. August 2028. Zusätzlich verengt der Omnibus die Definition der "Sicherheitskomponente".
- KI-Reallabore (Sandboxes): nationale Behörden müssen diese bis 2. August 2027 einrichten (verschoben von 2. August 2026).
Ebenso wichtig ist, was der Omnibus nicht verschiebt: den Geltungsbeginn von Art. 5 (Verbote) und Art. 4 (KI-Kompetenz), die GPAI-Pflichten (Art. 51-55), die Art.-50-Transparenz ab 2. August 2026 sowie das Bußgeld-Regime. Inhaltlich hat er trotzdem eingegriffen. Art. 4 verlangt nur noch Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein bestimmtes Niveau mehr. Bei Art. 50(2) bekommen generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026; neue Systeme müssen ab Markteintritt kennzeichnen. Führende Kanzleien warnen konsistent davor, die Verschiebung als Einladung zu lesen, KI-Governance zu pausieren. Neu hinzugekommen sind Verbote für KI-Systeme zur Erzeugung nicht-einvernehmlicher intimer Inhalte und KI-generierten Materials sexuellen Kindesmissbrauchs ("Nudification Apps"). Sie gelten ab 2. Dezember 2026.
Art. 50: Die Transparenzpflichten im Detail
Für die meisten DACH-Unternehmen, insbesondere für Marketing-Agenturen, ist Art. 50 die operativ relevanteste Frist 2026, weil sie unabhängig vom Hochrisiko-Status greift. Die Verordnung kennt vier Pflichten:
Artikel | Auslöser | Adressat | Pflicht |
|---|---|---|---|
50(1) | KI-System interagiert direkt mit Menschen | Anbieter | Offenlegung, dass mit KI interagiert wird (außer offensichtlich) |
50(2) | Erzeugung synthetischer Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte | Anbieter | Maschinenlesbare Kennzeichnung als künstlich erzeugt |
50(3) | Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung | Betreiber | Information der betroffenen Personen |
50(4) | Deepfakes bzw. KI-generierter Text zu Themen öffentlichen Interesses | Betreiber | Offenlegung der KI-Erzeugung (Ausnahme bei redaktioneller Kontrolle) |
Praktisch heißt das: Wer einen Chatbot oder Voice-Agent betreibt, muss die KI-Offenlegung sicherstellen (die "offensichtlich aus dem Kontext"-Ausnahme wird eng ausgelegt: Eine menschlich klingende Stimme muss sich offenlegen). Wer generative Inhalte ausspielt, braucht maschinenlesbare Kennzeichnung. Für Deepfake-ähnliche Produkt- oder Influencer-Videos gilt die Offenlegungspflicht der Betreiber in vollem Umfang.
GPAI-Pflichten: bereits scharf gestellt
Die Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (Art. 51-55) gelten seit dem 2. August 2025 und betreffen die Modell-Ebene unter praktisch jedem Agenten-Stack. Wichtige Eckdaten: Die GPAI-Bußgelder (Art. 101, bis 15 Mio. EUR oder 3 Prozent) sind seit dem 2. August 2026 durchsetzbar; der Omnibus hat diesen Termin nicht verschoben. Altmodelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden (etwa GPT-4-Klasse), haben bis zum 2. August 2027 Zeit, vollständig konform zu werden (Art. 111(3)).
Die Unterscheidung GPAI versus GPAI-mit-systemischem-Risiko richtet sich nach der Rechenleistung: Ab 10 hoch 25 FLOP kumulativem Trainingsaufwand wird systemisches Risiko vermutet (Art. 51(2)). Wer den GPAI Code of Practice (veröffentlicht am 10. Juli 2025) unterzeichnet, kann sich darauf stützen, um die Einhaltung seiner Pflichten nachzuweisen (Art. 53(4), Art. 55(2)). Eine gesetzliche Compliance-Vermutung entsteht dadurch nicht. Die Kommission berücksichtigt die im Kodex eingegangenen Verpflichtungen aber bei der Bemessung von Geldbußen (Art. 101(1)).
Konkretes Praxisbeispiel: Voice-Agent im Kundenservice
Ein DACH-Mittelständler plant für Juni 2027 einen Voice-Agent für die eingehende Service-Hotline. Welche Fristen sind bindend?
- Art. 50(1) seit 2. August 2026: Der Agent muss sich am Gesprächsbeginn als KI zu erkennen geben. Beim Go-Live im Juni 2027 ist die Offenlegung von Anfang an Pflicht.
- Art. 4 seit 2. Februar 2025: Das Unternehmen muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der mit dem System betrauten Mitarbeitenden fördern. Ein dokumentiertes Schulungsprogramm ist der beste Nachweis. Eine eigene Bußgeldstufe für Art. 4 sieht Art. 99 nicht vor; ob ein Verstoß sanktioniert wird, regeln die Mitgliedstaaten (Art. 99 Abs. 1).
- Mitbestimmung nach nationalem Arbeitsrecht: Vor Inbetriebnahme ist der Betriebsrat einzubinden (DE: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; AT: § 96 und § 96a ArbVG). Das addiert typischerweise 3-6 Monate zum Zeitplan. Art. 26(7) KI-VO verlangt zusätzlich, Arbeitnehmervertreter und betroffene Beschäftigte zu informieren, sobald das System als Hochrisiko-System gilt.
- Hochrisiko-Prüfung: Solange der Agent reines Triage/Routing leistet und keine Entscheidungen über den Zugang zu essenziellen Diensten trifft, bleibt er außerhalb von Annex III. Greift er auf HR- oder Kreditdaten zu, kann er in Annex III(4) oder III(5) kippen. Dann wäre ab 2. Dezember 2027 das volle Hochrisiko-Regime einschlägig.
Der Engpass liegt also bei der Mitbestimmung, nicht beim Hochrisiko-Termin im Dezember 2027: Bei einem Go-Live im Juni 2027 muss sie spätestens Ende 2026 starten. Die Offenlegungspflicht nach Art. 50 gilt ohnehin seit August 2026.
Nationale Umsetzung in DACH (Stand Oktober 2026)
- Deutschland: Das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Seitdem ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. In vollharmonisierten Produktbereichen bleiben die etablierten Behörden zuständig, etwa die BaFin im Finanzsektor.
- Österreich: Ende Juli 2026 gab es laut ORF noch keine Regierungsvorlage für ein Umsetzungsgesetz und keine benannte Marktüberwachungsbehörde nach Art. 70; das Bundeskanzleramt verwies auf laufende Gespräche. Die KI-Servicestelle bei der RTR ist bislang beratend tätig. Sektoral flankiert die FMA den Finanzbereich.
- Schweiz: Kein direktes AI-Act-Bußgeld; FINMA (Guidance 08/2024) und Swissmedic bleiben sektoral zuständig. Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sind seit 1. April 2025 dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zu melden. Ein Umsetzungsgesetz zur Europarats-KI-Konvention soll bis Ende 2026 in die Vernehmlassung gehen. Über Art. 2(1)(c) sind Schweizer Unternehmen erfasst, deren KI-Ausgaben in der EU genutzt werden.
Hinweis: Diese redaktionelle Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Offen sind Stand Oktober 2026 vor allem die finalen Hochrisiko-Leitlinien der Kommission und die österreichische Umsetzung. Prüfe beides vor jeder Entscheidung, mindestens einmal pro Quartal.
Für Agenturen und B2B: Compliance jetzt operationalisieren
Für Marketing-Agenturen verschiebt sich die naheliegendste Pflicht nach vorn: Wer für Kunden Chatbots, Voice-Agents oder generative Kampagnen-Assets baut, trägt seit 2. August 2026 die Transparenz-Verantwortung mit. Der 2. Dezember 2026 gilt für die maschinenlesbare Kennzeichnung nur bei generativen Systemen, die schon vor August 2026 auf dem Markt waren; neue Systeme müssen ab Markteintritt kennzeichnen. Beim White-Label-Modell kann die "Rebranding"-Falle des Art. 25 die volle Anbieter-Rolle auslösen. Für B2B-Entscheider gilt: Die verschobenen Hochrisiko-Fristen sind kein Grund zur Entwarnung, sondern ein Planungsfenster. Wir bei Blck Alpaca begleiten DACH-Unternehmen dabei, ihren Agenten-Bestand zu inventarisieren, Fristen pro System zu mappen und Transparenz-, Kennzeichnungs- sowie Mitbestimmungs-Prozesse rechtzeitig aufzusetzen. Sprich uns für einen strukturierten Compliance-Check an, bevor die Hochrisiko-Fristen 2027 greifen.
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Häufig gestellte Fragen
Ab wann gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50?
Wurden die Hochrisiko-Fristen durch den Digital Omnibus verschoben?
Welche Pflichten gelten bereits und wurden nicht verschoben?
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?
Wer ist in Deutschland und Österreich die zuständige Behörde?
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